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   OLG Hamm, 01.03.2005 - 10 W 87/04   

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https://dejure.org/2005,10637
OLG Hamm, 01.03.2005 - 10 W 87/04 (https://dejure.org/2005,10637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2005 - 10 W 87/04 (https://dejure.org/2005,10637)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2005 - 10 W 87/04 (https://dejure.org/2005,10637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Nachabfindungsanspruchs; Anspruch auf Nachabfindung auf Grund von Zahlungen einer Feuerversicherung; Erlangung eines Erlöses als Voraussetzung für einen Nachabfindungsanspruch; Möglichkeit der freien Verfügung über eine ...

  • Judicialis

    HöfeO § 2; ; HöfeO § 3; ; HöfeO § ... 13; ; HöfeO § 13 I; ; HöfeO § 13 I 2; ; HöfeO § 13 IV; ; HöfeO § 13 IV b); ; HöfeO § 13 V 2; ; HöfeO § 13 V 3; ; BGB § 1120; ; BGB § 1127; ; BGB § 1192; ; LwVG § 34 I; ; LwVG § 44 I; ; LwVG § 45 I 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 13; BGB § 1120 § 1127 § 1192
    Gewähr von Nachabfindungsansprüchen aus § 13 HöfeO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Werl - 5 Lw 4/04
  • OLG Hamm, 01.03.2005 - 10 W 87/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2000 - BLw 11/00

    Abfindungsergänzung aufgrund der Belastung eines Hofes mit Grundpfandrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2005 - 10 W 87/04
    Nachabfindungsansprüche in rechtsanaloger Anwendung des § 13 I HöfeO setzen jedoch stets voraus, dass der Hoferbe durch den für die Nachabfindungspflicht in Rede stehenden Vorgang überhaupt einen Erlös oder erheblichen Gewinn erzielt; denn die Nachabfindungspflicht wird nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dadurch ausgelöst, dass die landwirtschaftsfremde Nutzung zu einer erheblichen Gewinnerzielung führt (BGH, AgrarR 2001, 54, 55 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 08.05.2003 - 10 W 31/01

    Abfindungsergänzungsanspruch; Anspruchsausschluss; Anspruchsberechnung; anteilige

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2005 - 10 W 87/04
    Soweit der Antragsteller unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Oldenburg vom 08.05.2003 (BeckRS 2004, 07751) darauf verweist, dass nach § 13 I 2 HöfeO ein Nachabfindungsausschluss bei einzelnen Grundstücksverkäufen zum Zwecke der Hofeserhaltung entfalle, wenn die Veräußerung zur Hofeserhaltung auf Dauer gar nicht geeignet sei, verkennt er, dass es vorliegend mangels Erlöserzielung schon an dem Entstehungstatbestand der Nachabfindungspflicht fehlt.
  • OLG Celle, 17.09.1990 - 7 W (Lw) 32/90
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2005 - 10 W 87/04
    Allerdings ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19.07.1991 (AgrarR 1992, 79 f. im Anschluss an das OLG Celle, RdL 1990, 324) anerkannt, dass Zahlungen einer Brandversicherungssumme für Hofbestandteile zu Nachabfindungsansprüchen aus § 13 HöfeO führen können.
  • FG Berlin, 06.09.1993 - IV 303/90
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2005 - 10 W 87/04
    Die Verfahrensakten AG Werl - 1 Lw 2/93, 3 IV 303/90, 5 Lw 53 - 54/97, 5 Lw 24/01 und 25/01, 1 Lw 29/97 und 35/97 sowie 5 Lw 23/97 und die Grundakte zum Grundbuch von Z Bl. 0004 - AG Werl - haben zur Unterrichtung des Senates vorgelegen.
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